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Assistenz im Krankenhaus ab morgen Gesetz

Das "Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfes im Krankenhaus" wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit morgen in Kraft. In diesem, von ForseA e.V. geforderten Gesetz wird geregelt, dass Unterkunft und Verpflegung mitaufgenommener Assistenzkräfte von der Krankenkasse des oder der Kranken übernommen werden. Gleichzeitig werden die Personal-Kosten der Assistenz weiter erstattet. Das Pflegegeld darf ebenfalls nicht gekürzt werden.

Sie befinden sich hier: VbA News aktualisiert: 10.09.2010