Am vergangenen Montag fand in der Meistersingerhalle in Nürnberg eine Fachtagung zur UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Das Übereinkommen ist für Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten und tangiert alle Lebensbereiche von Bildung und Beruf bis hin zur Pflege, Betreuung und Assistenz. Auf dieser Fachtagung wurden Ideen und Vorschläge zur Umsetzung diskutiert, aber auch die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung in Bayern beleuchtet.
Die Veranstalterin Irmgard Badura, Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, eröffnete die mit mehr als 500 TeilnehmerInnen gut besuchte Veranstaltung. „Gesetzgebung und Politik in Bayern, wie auch auf Bundesebene stehen vor einer großen Herausforderung. Nun müssen sich die bestehenden Lebensbedingungen von behinderten Menschen an der Konvention messen lassen und alles gehört auf den Prüfstand.“ so Badura.
Die bayerische Staatsministerin für Soziales Christine Haderthauer unterstrich in einem Grußwort zur Eröffnung der Fachtagung, wie wichtig ihr Inklusion von Menschen mit Behinderung sei. Wer integriert werden muss, der wurde vorher ausgesondert. In ihr fänden die TeilnehmerInnen eine vehemente Mitstreiterin für Inklusion in Bildung und Beruf. Dies sei eine Querschnittaufgabe, weswegen sie ressortübergreifend für dieses Ziel eintreten werde.
In einem Erfahrungsbericht wies der Behindertenbeauftragte der Stadt München Oswald Utz auf offensichtliche Defizite des Freistaates Bayern hin. In seiner Bürgersprechstunde erlebe er z. B. häufig verzweifelte Eltern behinderter Kinder, die meist vergeblich um einen Platz an einer Regelschule streiten müssten. „Hier ist Bayern gemessen am weltweiten Standard Entwicklungsland“, so Utz.
Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe wies daraufhin, dass die UN Konvention nun in Deutschland verbindlich sei. Jeder Richter, der zu entscheiden habe, müsse sich an der Konvention orientieren. In einem Überblick erläuterte er in einem spannenden Vortrag wichtige Artikel, die die Teilhabe und die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken sollen.
Am Nachmittag trafen sich die TeilnehmerInnen in verschiedenen Workshops, um die unterschiedlichen Lebensbereiche, die von der UN Konvention berührt werden, zu diskutieren. In einer Schlussrunde blieben jedoch nur Appelle an die Politik. Man müsse die UN Konvention erst einmal bekannt machen.
Als Fazit blieb eine gewisse Ohnmacht, da auf dieser Veranstaltung deutlich wurde, dass die entsprechenden Gesetze, sowie die bayerische Praxis in keiner Weise den Anforderungen der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entsprechen. Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Badura und die bayerische Staatsministerin für Soziales Haderthauer gingen auf die Forderung nach einem Vermögensunabhängigen Teilhabegesetzes, z. B. für persönliche Assistenz leider nicht ein.
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