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Keine freie Wahl für Hilfsmittelleistungen ab Januar 2009

In München fand am 30.10.2008 eine Podiumsdiskussion des Aktionsbündnisses „meine Wahl!“ statt, auf der die Folgen der neuen Gesundheitsreform beleuchtet wurden. Ab dem 1. Januar 2009 können Krankenkassen die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, wie Rollstühle, Produkte zur Heimbeatmung, Inkontinenz- oder Stomaversorgung ausschreiben. Ein bereits nachgebesserter Gesetzestext lässt den Krankenkassen in Zukunft die Wahl, ob eine Ausschreibung stattfindet, oder weitere Leistungserbringer zu fest vereinbarten Verträgen Patienten versorgen müssen. Wie die Versorgung der gesetzlich Versicherten läuft, entscheidet also in Zukunft die Krankenkasse, nicht der Versicherte. Wer also z. B. einen neuen Elektrorollstuhl benötigt, kann nicht mehr den Sanitätsfachhändler seines Vertrauens aufsuchen, sondern muss sich von seiner Krankenkasse vorschreiben lassen, von wem er sich zu „versorgen“ lassen hat. Ob der Leistungserbringer dann tatsächlich eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung gewährleistet, beurteilt allein die Kasse. Von Selbstbestimmung chronisch kranker und behinderter Menschen kann dann überhaupt keine Rede mehr sein und der sooft bemühte Begriff des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik wird ab dem kommenden Jahr endgültig zur Farce.

Im Juni dieses Jahres hat sich das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ gegründet, um darüber aufzuklären und eine Änderung der Gesundheitsreform zu erreichen. Die Initiatoren kommen aus der Medizintechnologie, dem Rehabilitationsfachhandel und aus der Selbsthilfe. Wer die Ziele des Aktionsbündnisses unterstützen möchte, kann sich auf der Internetseite
www.buendnis-meine-wahl.de
informieren und eintragen.
www.buendnis-meine-wahl.de

Sie befinden sich hier: VbA News aktualisiert: 10.09.2010