Die ambulante Eingliederungshilfe soll nach einem Gesetzentwurf des bayerischen Landtags ab dem 1.1.2008 weg von den Kommunen in die Zuständigkeit der Bezirke übergehen.
Um dies zu verhindern haben zahlreiche Behindertenverbände aus Bayern eine Petition eingereicht. Für ambulante Wohn- und Unterstützungsformen und ein Leben in der Gemeinde bedeutet dieser Zuständigkeitswechsel einen herben Rückschlag. Gewachsene Strukturen Vorort würden zerfallen und Menschen mit Behinderungen, die meist erheblich mobilitätseingeschränkt sind, könnten ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen nur noch schwer erreichen.
Ebenso würden den Trägern von stationären Einrichtungen die Errichtung und der Betrieb weiterer Heime verwaltungstechnisch sehr erleichtert.
Nach internen Informationen soll im Gegenzug die Zuständigkeit für die stationäre Hilfe zur Pflege an die Städte und Gemeinden gegeben werden. An Stelle der bisherigen Teilung zwischen ambulanten und stationären Leistungen, ergäbe sich dann eine Teilung zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und denen der Hilfe zur Pflege. Hier würden erneut Verschiebebahnhöfe verschiedener Kostenträger zu Lasten der Antragsteller/innen entstehen.
Da mit dem Wechsel auch die Zuständigkeit für die so genannten strukturellen Hilfen d. h. für die Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen, freien Trägern von Beratungsstellen, etc. von den Städten und Gemeinden zu den Bezirken wechselt, ist zu befürchten, das viele Hilfs- und Beratungsangebote, die von den Betroffenen selber mit ehrenamtlichen Engagement aufgebaut wurden, zerschlagen werden. Die ohnehin schon sehr dürftigen ambulanten Hilfsangebote für ein Leben in der Gemeinde von Menschen mit Behinderungen müssten herbe Rückschläge und deren Anbieter finanzielle Einbußen hinnehmen. Dies entspricht genau dem Gegenteil des sooft bemühten Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik hin zu einem Selbstbestimmten Leben.
Am kommenden Donnerstag, den 25.10.2007 wird im Maximillianeum, Saal S 401 ab 9:15 Uhr in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des bayerischen Landtages u. a. die eingereichte Petition behandelt.
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