Inhalt
.
Entdecke Deine Möglichkeiten...!
Navigation:
home
.
News
.
Veranstaltungen
.
Über uns
.
Beratung
.
Lohnabrechnung
.
Assistenzboerse
.
Reisedienst
.
ISL Deutschland
.
Kontakt
.
Newsletter
.
Jobs
.
Impressum
.
Rechtliches
.
Inhalt:
News
Partnerschaft: Amt muss Beweise erbringen
Dafür müssen die beiden Partner länger als ein Jahr zusammenleben, mindestens ein Kind haben, Angehörige im Haushalt versorgen oder gemeinsam wirtschaften. Und: Das Amt muss all dies nachweisen.
LSG Bremen, Az.: L 9 AS 349/06 ER – 8/06
F.S