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Partnerschaft: Amt muss Beweise erbringen

Dafür müssen die beiden Partner länger als ein Jahr zusammenleben, mindestens ein Kind haben, Angehörige im Haushalt versorgen oder gemeinsam wirtschaften. Und: Das Amt muss all dies nachweisen.
LSG Bremen, Az.: L 9 AS 349/06 ER – 8/06
F.S

Sie befinden sich hier: VbA News aktualisiert: 10.09.2010