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Sicherheitsgurt für Rollstuhlfahrerin

Als er dann während des Transportes zu schnell über eine Bordsteinkante fuhr, rutschte sie aus ihrem Rollstuhl und brach sich dabei das Schienenbein.
Das Transportunternehmen muss nun Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen. Denn diese Nachlässigkeiten waren grob fahrlässig.
Landgericht Coburg, Az.: 13 O 757/06
F.S

Sie befinden sich hier: VbA News aktualisiert: 08.09.2010