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Berlin (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderungen, anstatt der bisher üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Seit mehreren Jahren wird dieses Modell erprobt. Ab Januar 2008 besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, das derzeit noch eine Ermessensleistung ist. Im Sommer soll das Ergebnis der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Begleitung vorgestellt werden.
Schon jetzt sieht der Paritätische Grund zu massiver Kritik. Nach seinen Erkenntnissen beziehen beispielsweise in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modellprojekts "Hilfe nach Maß" mehr als zwei Drittel der über 2.700 Leistungsberechtigten eine Form des Persönlichen Budgets, die nicht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers steht. Mit ihnen wurde zwar ein Persönliches Budget vereinbart, die entsprechende Geldleistung wird den Betroffenen aber nicht überwiesen. Auf der Grundlage einer "Abtretungserklärung" zahlt der Leistungsträger, etwa das örtliche Sozialamt, das Geld direkt an Einrichtungen oder ambulante Dienste als Leistungserbringer.
"Diese 'kalte Sachleistung' widerspricht dem Ziel des Persönlichen Budgets, das den behinderten Menschen in den Mittelpunkt des Leistungsgeschehens stellt", sagt Eberhard Jüttner. "Als Experten in eigener Sache haben behinderte Menschen das Recht, den Einkauf von Dienstleistungen und Hilfsmitteln eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt zu regeln", so Jüttner. Er fordert die Leistungsträger auf, den betroffenen Menschen ihre Autonomie nicht weiter zu verweigern und sich am Willen des Gesetzgebers zu orientieren.
F.S

Sie befinden sich hier: VbA News aktualisiert: 10.09.2010