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Beratung

Das Konzept der Beratung basiert auf dem Peer Counseling Prinzip. Nach dieser speziell entwickelten Technik, die auf der Philosophie der Autonom-Leben-Bewegung basiert, werden Betroffene durch Betroffene beraten.

Um einen Paradigmenwechsel voranzubringen, dass Menschen mit Behinderung als selbstbestimmte, gleichberechtigte und mündige Bürger in unserer Gesellschaft wahrgenommen werden, ist der VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. auf den Feldern Politik sowie gesellschaftliches Leben gleichermaßen engagiert. Ein wichtiger Bestandteil des Engagements des VbA gilt der Etablierung des Modell behinderter Arbeitgeber.

Arbeitgebermodell

Sie sind behindert und brauchen vom Aufstehen bis zum Zubettgehen ständig Hilfe. Sie wollen aber dennoch in Ihrer gewählten Umgebung leben mit Partner oder Partnerin, evtl. mit Kindern. Sie wollen Ihrer Arbeit nachgehen, Ihre Hobbys pflegen und womöglich noch verreisen. Sie wollen ein erfülltes Leben als mündiger Bürger führen – und das mit Behinderung.

Mit den herkömmlichen Hilfsstrukturen für Behinderte, wie Heime, Anstalten oder betreuende Einrichtungen ist die tägliche Versorgung gesichert. Auch ambulante Dienste decken die notdürftigsten Erfordernisse ab, gewährleisten aber genau so wenig eine individuelle Lebensführung, wie sie jeder Mensch braucht, um sich entwickeln zu können.

Das von behinderten Menschen konzipierte und realisierte Arbeitgebermodell, gibt diesen behinderten Menschen Möglichkeiten an die Hand, Hilfe in genau der Art und Weise einzusetzen, wie sie sie benötigen.

Beim Arbeitgebermodell liegen alle Kompetenzen bei den behinderten Menschen. Es wird ihnen nicht von „Experten“ in Einrichtungen oder Pflegediensten vorgegeben, wann und von wem sie welche Hilfe erhalten. Die behinderten Menschen sind selber Arbeitgeber für die hilfeleistenden Assistenten. Sie suchen sich selbst Leute, die als Laienhelfer in ihren Privathaushalten tätig werden wollen. Sie führen die Einstellungsgespräche und die Einarbeitungen selber durch. Die Assistenten arbeiten nach den Anweisungen der behinderten Menschen. Die Assistenten werden im Rahmen ihrer Arbeitsverträge von den behinderten Arbeitgebern bezahlt, welche wiederum mit den zuständigen Kostenträgern abrechnen. Die Organisation liegt komplett bei den behinderten Menschen., was ihnen Kompetenzen und Wissen abverlangt. Die Kompetenz ist durch die bisherigen Erfahrungen der behinderten Menschen normalerweise vorhanden; das notwendige Wissen kann auf Wunsch vom VbA – Selbstbestimmt Leben vermittelt werden.

Sie befinden sich hier: Beratung! aktualisiert: 12.11.2007